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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN M-RASTSTÄTTEN GMBH

1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darin festgehaltenen Bestimmungen gelten für den Bezug von Kraftstoffen und sonstigen Produkten und Leistungen, welche von der M-Raststätten GmbH angeboten werden, soweit nicht besondere Geschäfts-/Verkaufsbedingungen zur Anwendung gelangen.

2. Art der Bezahlung
Die M-Raststätten GmbH verkauft auf Basis der nachstehenden AGB an den Kunden die an der „M-Rast“ angebotenen Kraftstoffe, sonstigen Leistungen und Waren/Produkte.

Der Bezug derselben erfolgt entweder durch Bezahlung in bar, die Benutzung von Bankomat-/Kreditkarten oder auf Rechnung im Zuge der Verwendung der „Vorteilscard“ oder der „Businesscard“.

Der Kunde hat den Endbetrag der Rechnung unverzüglich nach Erhalt derselben ohne Abzüge zu begleichen.

Ein Recht zur Aufrechnung von Gegenansprüchen steht dem Kunden nur dann zu, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der M-Raststätten GmbH unbestritten oder anerkannt sind. 

3. Kraftstoffe
Die M-Raststätten GmbH bietet folgende Kraftstoffe an:

Dieselkraftstoff ohne Bioanteil: Ö-Norm EN 590 – B0
Dieselkraftstoff mit 7% Bioanteil: Ö-Norm EN 590 – B7
Euro Super mit 4,6% Bioanteil: Ö-Norm EN 228 – E5
Super Plus mit 4,6% Bioanteil: Ö-Norm EN 228 – E5
BIO Diesel Ö-Norm EN 14214

Die vom Kunden bezogene Kraftstoffmenge wird durch eine in die Zapfsäule integrierte, geeichte Messanlage berechnet. Gegenstand der Verrechnung ist die durch diese Messanlage angezeigte Kraftstoffmenge. Sollte es zu Abweichungen zwischen der Mengenanzeige an der Zapfsäule und der Messanlage kommen, ist die an der Zapfsäule angezeigte Menge Gegenstand der Verrechnung.

4. Preise
Sämtliche, für Kraftstoffe/sonstige Leistungen/Waren ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer und allfälligen sonstigen öffentlichen Abgaben (wie bspw. Mineralölsteuer).

Die Angabe der Preise und deren Bezahlung erfolgt ausschließlich in Euro.

5. Bargeldloses Tanken/Einkaufen unter Verwendung der Vorteilscard/Businesscard
Die Vorteilscard/Businesscard berechtigt den Kunden bei der M-Raststätten GmbH bargeldlos Kraftstoffe/sonstige Leistungen/Produkte zu erwerben.

Die Überlassung einer derartigen Kundenkarte an den Kunden erfolgt auf Leihbasis; die Kundenkarte steht weiterhin im Eigentum der M-Raststätten GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die Kundenkarte mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwenden und aufzubewahren.

Die Kundenkarte ist nicht übertragbar  und darf nur vom Kunden selbst benutzt werden.

Sollte entgegen dieser Bestimmung der Kunde seine Kundenkarte dennoch Dritten weitergeben, haftet der Kunde gemeinsam mit dem Dritten für alle Forderungen der M-Raststätten GmbH, die durch die Nutzung der Vorteilskarte entstanden sind solidarisch.

Bei Verlust oder Diebstahl der Kundenkarte ist die M-Raststätten GmbH hierüber unverzüglich zu informieren. Die M-Raststätten GmbH übernimmt bis zur nachweislichen Mitteilung über den Verlust oder Diebstahl der Kundenkarte keine Haftung für Schäden, die dem Kunden hierdurch, insbesondere durch Nutzung der Kundenkarte durch eine dritte Person, entstehen. Bei Verlust oder Diebstahl der Kundenkarte hat der Kunde an die M-Raststätten GmbH als Ersatzleistung für die Kundenkarte den Betrag von EUR 9,00 zu entrichten.

Die Mitarbeiter der M-Raststätten GmbH sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Identität des Inhabers der Kundenkarte jederzeit zu überprüfen und die Kundenkarte einzuziehen bzw. zu sperren, wenn Zweifel an der Legitimation des Inhabers der Karte bestehen.

Die mittels Vorteils- und/oder Businesskarte bezogenen Kraftstoffe/Leistungen/Produkte werden in 14 tägigen Rechnungsperioden verrechnet und es erfolgt innerhalb von 1-2 Wochen ein entsprechender Bankeinzug vom Konto des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, der M-Raststätten GmbH ein Konto mit hinreichender Liquidität für den Einzug der Rechnungsbeträge bekanntzugeben und erklärt sich mit der Verrechnung im Wege des Bankeinzugs ausdrücklich einverstanden.

Sollte dem Kunden die fristgerechte Zahlung der Forderungen der M-Raststätten GmbH nicht möglich sein, verpflichtet er sich die M-Raststätten GmbH hievon unverzüglich zu verständigen sowie die Kundekarte zurückzugeben. 

Bei der Unmöglichkeit des Bankeinzugs des für den jeweiligen Monat in Rechnung gestellten Betrags ist die M-Raststätten GmbH berechtigt, ohne vorherige Mahnung die Kundenkarte des Kunden zu sperren; in einem derartigen Fall ist der Kunde verpflichtet, der M-Raststätten GmbH an Bearbeitungsgebühr einen Betrag in Höhe von EUR 15,00 zu bezahlen, dies zuzüglich zu sonstigen, aufgrund der Nichtbezahlung des in Rechnung gestellten Betrags entstehender Kosten.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 6% an.

Nach Zusendung der monatlichen Rechnungen und Kontoeinzügen ist der Kunde verpflichtet diese auf Abweichungen und Unregelmäßigkeiten zu kontrollieren. Er hat die M-Raststätten GmbH binnen 4 Wochen ab Zugang der Rechnung bzw. Abbuchung vom Konto von Unstimmigkeiten in Kenntnis zu setzten, ansonsten gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt

Für jeden Kunden wird von der M – Raststätten GmbH ein Kreditlimit einseitig festgelegt. Dieses kann sich mit Dauer des Geschäftskontaktes ändern. Kreditlimit meint hierbei den maximalen Gesamtwert der nichtbezahlten Mineralölmengen. Der Kunde erteilt der M-Raststätten Betriebs GmbH sein ausdrückliches Einverständnis zur Einholung von Bonitätsauskünften bei Gläubigerschutzverbänden. Er erteilt weiters sein Einverständnis dazu, dass seine Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung sowie des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) oder aber an die Gläubigerschutzverbände des Landes, in welchem der Kunde seinen (Wohn-) Sitz hat, übermittelt werden dürfen.

Eine Anpassung des Kreditlimits darf insbesondere erfolgen; wenn Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden oder wenn aufgrund bestimmter Tatsachen (Wirtschaftsauskunfteien, KSV 1870, Insolvenzeröffnung) eine Pünktliche Zahlung nicht zu erwarten ist. 
Die Änderung des Kreditlimits wird gegenüber dem Kunden sofort wirksam und diesem binnen 10 Tagen mitgeteilt.
Bei Überschreitung des Kreditlimits durch den Kunden behält sich die M-Raststätten GmbH Schritte zur Absicherung ihrer wirtschaftlichen Position vor.  Darunter fallen insbesondere ein Unterbinden weiteren Kraftstoffbezuges und Verkürzung der Rechnungsperiode. 

Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses kann von beiden Parteien unter der Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich vorgenommen werden. 
Darüber hinaus steht es beiden Parteien bei Vorliegen wichtiger Gründe (Zahlungsschwierigkeiten, Missbrauch der Kundenkarte) frei, das Vertragsverhältnis sofort aufzulösen. 

Allfällige Änderungen der für den Geschäftsverkehr relevanten Daten des Kunden (Adresse, Name, Firmenwortlaut, Kennzeichen, Bankverbindung, UID-Nummer) sind der M-Raststätten GmbH unverzüglich anzuzeigen. 

6. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung gegenüber Unternehmern beträgt 6 Monate. 

Die M-Raststätten GmbH haftet nur für die ordnungsgemäße Lieferung und Zurverfügungstellung von Kraftstoffen an den Tankstellen. Sie übernimmt keinerlei Haftung, falls an gewissen Zapfsäulen bestimmte Zahlungsmodalitäten nicht zur Verfügung stehen. 

Die Haftung der M-Raststätten GmbH wird unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 

Ebenfalls haftet die M-Raststätten GmbH nicht für Probleme des Kunden infolge Zurückbehaltung auf der Rechnung ausgewiesener Umsatzsteuer. 

7. Benutzung der Tankstelle 
Der Kunde hat ab Betreten des Tankstellen Areals ein hohes Maß an Sorgfalt zu wahren. 

Das Auswählen des Kraftstoffes und die Betankung obliegt alleine dem Kunden. 
Er hat darauf zu achten, dass die Zapfsäulenanlage und sonstige Geräte nicht beschädigt werden. 
Der Kunde wird insbesondere dazu angehalten, darauf zu achten, dass kein Kraftstoff verschüttet wird oder sonst in die Umwelt gelangt.
 
Im Falle eines Kraftstoffsaustritts ist der Kunde verpflichtet, umgehend den Betreiber unter der an der Tankstelle ausgewiesenen Notrufnummer zu verständigen. Darüber hinaus ist unverzüglich Ölbindemittel auf den Kraftstoff aufzutragen, welches an der Tankstelle verfügbar ist. 

Auf der gesamten Betankungsfläche herrscht striktes Rauch und Telefonierverbot. 
Ebenfalls ist es untersagt, auf dem Gelände der M –Raststätten GmbH Müll zu deponieren oder abzulagern. 

8. Höhere Gewalt und andere Erfüllungshindernisse
Der Kunde kann keinen Anspruch auf Vertragserfüllung im Falle höher Gewalt geltent machen. 

Höhere Gewalt ist jedes, nicht vom Tankstellenbetreiber vorhersehbares und außerhalb dessen Einflussbereichs gelegenes Ereignis, das ihn an der Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Kunden hindert. 

9. Warnhinweise, Verwendungsbestimmung
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche auf dem Gelände der Tankstelle angebrachten Warn- und Sicherheitshinweisen Folge zu leisten. 
Zusätzlich ist der Kunde angehalten, alle etwaigen Verwendungsbestimmungen oder behördlichen Auflagen (z.B. steuerlicher Natur)  einzuhalten und die M-Raststätten GmbH im Falle ihrer Inanspruchnahme hieraus schad-und klaglos zu halten. 

10. Änderungen der AGB 
Der Betreiber ist berechtigt jederzeit diese AGB zu ändern. 
Die alten sowie neuen AGB werden auf der Homepage (http://www.m-rast.at/) veröffentlicht. 
Sollten sich Änderungen für den Kunden nachteilig auswirken, wird auf der Homepage und an der Tankstelle drauf gesondert hingewiesen. 
Die Änderungen werden 2 Monate nach Veröffentlichung wirksam. 

11. Abweichung von den AGB
Sämtliche den AGB wiedersprechenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

12. Datenschutz 
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die jeweiligen Geschäfts und Betriebsgeheimnisse, die ihnen im Zuge der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln. 
Darunter fällt für den Kunden insbesondere die ihm auf Anfrage mitgeteilten Tankstellenpreise. Ein Verstoß gegen diesen Punkt gilt als schwere Vertragsverletzung und berechtigt zur sofortigen Kündigung des Vertrages durch den Tankstellenbetreiber. 

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert werden und zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die Warenkreditevidenz des KSV 1870 oder ähnlicher Institutionen übermittelt wird. 

Beide Vertragsparteien verpflichten sich die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere jene die sich durch die DSGVO ergeben, einzuhalten. 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht 
Auf alle Vertragsverhältnisse kommt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung. 

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang über Verträge mit der M-Raststätten GmbH im Wirkungsbereich dieser AGB ergeben, unterliegen der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in Judenburg. 

14. Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen oder nichtigen Klauseln durch neue Bestimmungen zu ersetzten, die den unwirksamen am nächsten kommen.  

Stand: 18.9.2018

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A-8740 Zeltweg, Hauptstraße 242,
Murtal, Österreich/Austria  
Telefon: +43 3577/24 888
Telefax: +43 3577/24 888-705  
E-Mail: office@m-rast.at

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